3D Parcours

  • GFH3+F8 Schleiden

    Parkplatz B256 Abzweig Ettelscheid. Dies ist der offizielle Parkplatz, von hier aus ist der Bogenparcours am schnellsten erreichbar. Vom Parkplatz die B258 überqueren und links runter zum Campingplatz Dieffenbachtal den Trail am Bach über die kleine Holzbrücke entlang den roten Pfeilen folgen nach oben auf den Hauptweg. Dann rechts und direkt wieder links bei der Gabelung nach oben zur Infotafel an Ziel 1. Auf dem Weg liegt das letzte Ziel, Nr. 28. Weiter unten auf der Website befindet sich eine Karte des Parcours mit allen Zielen und Wegen.

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  • GFJ9+35 Schleiden

    Im Wiesengrund 37, 53937 Schleiden. Dieser Parkplatz mit kostenlosen Wohnmobilstellplätzen (teilweise mit Strom) liegt direkt neben dem Freibad. Einstieg in den Kammerwald über den kleinen Bach, dann die Treppen rechts hoch durch den Friedhof bis zum Ende oben rechts durch ein Törchen und immer geradeaus durch den Wald. Nach ca. 1 km trifft der Pfad den breiteren Hauptweg. Dann den roten Schildern folgen zur Infotafel. Die Fussgängerzone in Schleiden ist von diesem Parkplatz fußläufig in ca. 15 min. erreichbar mit Imbiss und zahlreichen Einkehr und Einkaufsmöglichkeiten. Idealer Camper Stellplatz ;-)

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Die Wege des Bogenparcours

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Parcoursregeln und Haftungsverzicht

Parcousregeln

Parcoursregeln und Haftungsverzicht für 3D Parcours 
und alle Events und Kurse

Mit Begehen des 3D Bogenparcours Kammerwald stimmen Sie diesen Regeln und dem Haftungsverzicht ausdrücklich zu. Der Parcoursbetreiber ist berechtigt zuwider handelnde Personen von Parcours, Events und Veranstaltungen auszuschließen, auch wenn diese schon im voraus bezahlt wurden.

  1. Der Schütze handelt auf eigene Verantwortung und begibt sich auf eigene Gefahr in das unwegsame Gelände. 
    Er haftet selbst für verursachte Schäden oder Unfälle gleich welcher Art.

  2. Das Begehen des Waldparcours und dessen unbefestigte Wege erfolgt auf  eigenes Risiko.
    Wir empfehlen feste Wanderschuhe mit gutem Profil.

  3. Der Schütze bestätigt mit begehen des Parcours eine gültige Haftpflichtversicherung zu besitzen.

  4. Es ist strengstens verboten die Pfeilspitze, im gespannten Zustand des Bogens, höher als das Ziel zu halten. (Gefährdung von Wanderern und Mountainbikern)

  5. Der Schütze bewegt sich grundsätzlich in der aufsteigenden Zielscheibenreihenfolge (1,2,3 usw.) wie in der Parcourskarte beschrieben. Der Schütze darf niemals auf dem Schießpfad zurückgehen, damit begibt er sich in unmittelbare Lebensgefahr. (Er läuft evtl. nachfolgenden Schützen in die Schussbahn.)

  6. Der Schütze hat sich vor jedem Schießbeginn an jedem einzelnen Ziel gewissenhaft zu informieren, daß die Schießbahn, das Ziel (auch hinter dem Ziel) 3D/Feld und das Umfeld frei von Personen und Tieren sind.

  7. Bestehen bei Punkt 5. Zweifel, darf unter keinen Umständen mit dem Schießen begonnen werden. Der Schütze hat sich laut bemerkbar zu machen, um sich somit eventuell Pfeil suchenden Schützen oder sonstigen Personen mitzuteilen.

  8. Unter keinen Umständen ist es erlaubt auf Lebewesen gleich welcher Art zu zielen, geschweige denn zu schießen. Zuwiderhandlungen werden laut BJG (Bundesjagdgesetz) wie Wilderei betrachtet und zur Anzeige gebracht.

  9. Es darf nur mit einer Ausrüstung im Parcours geschossen werden, die auch dem allgemeinen WA/FITA oder DFBV/IFAA Reglement entspricht. Andere Ausrüstung oder Bogenarten sind strengstens untersagt. 
    (Das Schießen mit einer Armbrust oder jagdliche Pfeilen wird zur Anzeige gebracht).

  10. Betreten des Geländes von April bis September von 9:00 - 20:00 Uhr und von Oktober bis März von 9:00 - 17:00 Uhr

  11. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen Bogen schießen und den Parcours begehen.

  12. Es ist untersagt unter Einfluss von Alkohol oder Drogen mit dem Bogen zu schießen. Der Parcoursbetreiber ist berechtigt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehende Personen von Parcours, Events und Veranstaltungen auszuschließen, auch wenn diese schon im voraus bezahlt wurden.

  13. Rauchen,  Feuer und offenes Licht sind im Wald polizeilich verboten.

  14. Hunde sind an der Leine zu führen.

Haftungsverzicht

Haftungsverzichtserklärung 

(dieser stimmen Sie bei Begehung des Parcours ausdrücklich zu)

Über die Gefahren mit dem Pfeil und Bogen bin ich mir voll bewusst. Ich habe die beschriebenen Sicherheitshinweise gelesen und verstanden. Das Schießen auf der Übungsanlage sowie das Begehen der Waldparcours und deren unbefestigte Wege erfolgt auf mein eigenes Risiko. 

Ich hafte für Schäden, die ich Dritten, Gegenständen oder der Natur zufüge. Ich bin für die Auswahl des Zieles selbst verantwortlich. Dies gilt auch dann wenn ich den Vorschlägen des Parcoursbetreibers bzw. Veranstalters folge. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass weder der Parcoursbetreiber  bzw. Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art haftbar gemacht werden können. Es ist mir bekannt, dass der Parcoursbetreiber bzw. Veranstalter auch nicht für das Fehlverhalten anderer Parcoursbesucher haftet. Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt.